VS: Kinderpolizei
Heute war in den 2. und 3. Klassen die Polizei zu Gast. Der Exekutivbeamte wiederholte mit der 2a und 2b das richtige Verhalten im Straßenverkehr und wie sich ein künftiger Kinderpolizist vorbildlich verhalten muss.
Mit den Kindern der dritten Klassen wurden die Notrufnummern genau besprochen. Außerdem lernten die Kinder wie der Notruf richtig abgesetzt werden muss und welche Informationen er beinhalten muss.
Ganz wichtig: Die mutwillige Absetzung eines Notrufes ist kein Kavaliersdelikt. Es werden dadurch sowohl Notrufleitungen, als auch Einsatzkräfte blokiert, die an einem anderen Ort vielleicht notwendig gebraucht würden. Die Anrufe werdn dann zurückverfolgt, selbst bei unterdrückter Telefonnummer.

Kinderpolizei

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